| Themenkoordinator: |
Ing.
Mag. Dr. Thomas Geringer |
Um den Umgang ionisierender und nichtionisierender Strahlung möglichst sicher zu machen, sind entsprechende Aus- und Fortbildungen in Österreich zum Teil durch den Gesetzgeber vorgeschrieben, zum Teil durch Normen geregelt:
Ionisierende Strahlung
In Österreich werden folgende Ausbildungen, die im Zusammenhang mit dem Schutz vor ionisierenden Strahlen stehen, durch gesetzliche Vorgaben bzw. Normen geregelt:
Seit in Kraft treten der neuen Allgemeinen Strahlenschutzverordnung am 1.6.2006, sind für alle Strahlenschutzbeauftragten, weiter mit dem Strahlenschutz betraute Personen und ermächtigte Ärzte Fortbildungsveranstaltungen vorgeschrieben. Informationen über die Übergangsbestimmungen, sowie die Voraussetzungen zur Tätigkeit als Strahlenschutzbeauftragter stehen unter folgendem Link zum Download bereit www.healthphysics.at/default.asp?id=201&lid=1
Weiter Informationen über Aus- und Fortbildung, sowie Anerkennung von Medizinphysikern findet man auf der Homepage der Österreichischen Gesellschaft für Medizinische Physik www.oegmp.at sowie der Medizinischen Universität Wien www.exp.univie.ac.at/nawi/medphys.html
Nichtionisierende Strahlung
Die Ausbildungen auf dem Gebiet der nichtionisierenden Strahlung sind gesetzlich nicht geregelt. Es existieren jedoch folgende Normen:
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